Ratsbürgerentscheid "Rathaus" 2018
Am 2. Dezember 2018 wird in der Kreisstadt Siegburg in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ein Ratsbürgerentscheid nach § 26 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit folgender Fragestellung durchgeführt:
„Soll das Rathaus am bisherigen Standort erhalten, kernsaniert und um ein Geschoss aufgestockt werden?“
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmungsberechtigt ist, wer am Abstimmungstag:
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.
Von der Abstimmung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wie wird abgestimmt?
Die Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Zusätze sind unzulässig.
Wo wird abgestimmt?
Wenn Sie nicht bereits per Briefwahl abgestimmt haben, können Sie am 2. Dezember 2018 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in das Wahllokal Ihres Stimmbezirks gehen und dort Ihre Stimme abgeben.
Hier geht es zum Wahllokal-Finder.
Wo finde ich das Abstimmungsheft?
Jede/r Abstimmungsberechtigte erhält bis zum 11. November 2018 eine Abstimmungsbenachrichtigung inkl. Informationsblatt und Abstimmungsheft. Außerdem steht das Abstimmungsheft hier zum Download bereit.
Inhaltliche Informationen zu dem Thema erhalten Sie darüber hinaus hier.