vom 22.01.2021
Bekanntmachungen der Kreisstadt Siegburg
Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt, gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) vom 26.11.2019, folgende Auskünfte zu erteilen. Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3, im Bürgerservice, Holzgasse 28-30, 53721 Siegburg oder unter https://eservice.siegburg.de/uesp zu widersprechen.