Integrationsratswahl

Informationen zu den Integrationsratswahlen in Siegburg

Letzte Wahl: 13. September 2020
Wahlperiode: Alle 5 Jahre (stets parallel zur Kommunalwahl)
Ziel: Bestimmung der Mitglieder des Integrationsrats der Stadt Siegburg


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben hat
  • sich seit einem Jahr regelmäßig in Deutschland aufhält
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat 1 Stimme. Mit dieser kann er entweder eine Einzelbewerberin/einen Einzelbewerber oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen.

Von den insgesamt 21 Mitgliedern des Siegburger Integrationsrats werden 14 Mitglieder direkt durch die Wählerinnen und Wähler bestimmt. Die übrigen 7 Mitglieder des Integrationsrats werden von den Mitgliedern des Siegburger Stadtrats aus ihrer Mitte bestimmt.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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