vom 29.11.2023

Rechte, Pflichten und Versicherungen

Damit Eis und Schnee nicht teure Folgen haben

Siegburg. Mit den ersten dicken Flocken und frostigen Nächten beginnen für Hauseigentümer und teilweise auch für Mieter verschiedene Pflichten. "Wer nicht dafür sorgt, dass die Wege vor und auf dem eigenen Grundstück frei von Eis und Schnee sind, trägt zumindest ein Mitverschulden und haftet unter Umständen für den Schaden, wenn anderen dadurch etwas passiert", warnt die Verbraucherzentrale NRW. Nach einem Klick auf den Link finden Sie Tipps rund um den Winterdienst und den nötigen Versicherungsschutz.

Foto: So bitte nicht! Großzügig ausgestreutes Salz auf Gehwegen richtet oft mehr Schaden an als Nutzen. Die Pfoten von Hund und Katze entzünden sich, gefressener Schnee kann zu ernsthaften Schädigungen der Magenschleimhaut führen. An Gebäuden und Fahrzeugen kommt es zu Korrossionsschäden, auch Schuhe und Kleidung werden davon angegriffen. Bei tiefen Temperaturen, bei preiswerten Salzen ab etwa zehn Grad minus, kommt es zudem zum Effekt, dass das Taumittel wieder gefriert - die gestreuten Flächen werden oft rutschiger als zuvor. Schmilzt Schnee und Eis, gelangt die Lauge in die Böden und über das Grundwasser in Flüsse und Seen. Das Wurzelwerk der Bäume wird geschädigt, die Abwehrkräfte gegen Pilze und Insekten sinken. Kleinstlebewesen, die die Grundlage für größere Tiere sind, sterben. Aus diesen Gründen ist die Verwendung von Streusalz im Siegburger Stadtgebiet nur in wenigen Fällen erlaubt. Dazu zählen laut Straßenreinigungssatzung "klimatische Ausnahmefälle", beispielsweise Eisregen, sowie Gefahrstellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgänge, Gefäll- oder Steigungsstrecken. Erlaubt sind hingegen "abstumpfende Stoffe" wie Sand, Splitt und Holzspäne.

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