vom 23.10.2023

Elektrofahrzeuge im ruhenden Verkehr

Welche Parkregelung gilt wann?

Siegburg. Elektroautos werden immer beliebter. Sie sind effizient, leise und besitzen eine bessere Ökobilanz als Diesel oder Benziner. Doch wie sollen sich Halter eines solchen Gefährts auf öffentlichen Parkplätzen verhalten? Diese Frage wurde in den zurückliegenden Wochen öfter an das Ordnungsamt gestellt.

Auf einigen öffentlichen Parkplätzen in Siegburg gibt es E-Ladesäulen. Diese Stellflächen dürfen unter der gut sichtbaren Auslage der Parkscheibe während des Ladevorgangs kostenfrei genutzt werden. Natürlich nur so lange, wie die Parkscheibenregelung dies erlaubt. Für Fahrzeuge, die nicht elektrobetrieben sind, gilt dort das absolute Halteverbot.

Ist die Ladesäule defekt, wird dafür Sorge getragen, dass diese schnellstmöglich wieder in Betrieb genommen werden kann. So lange gilt dort für jedes Fahrzeug - unabhängig davon, ob dieses elektrobetrieben ist oder nicht - absolutes Haltverbot. So wird die Fläche für den Reparaturdienst freigehalten.

Sind Beschilderung und Ladesäule abgeklebt, dann ist die Stellfläche als normaler gebührenpflichtiger Parkplatz für jedes Fahrzeug freigegeben.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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