vom 04.03.2023

Minderjährige Flüchtlinge

Unterkunft auf dem Stallberg eingerichtet

Siegburg. Es sind Wellenbewegungen. In der Zeit der großen Migration 2015/16 stieg die Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge stark an, um im Anschluss abzusinken. Vielerorts wurden eilig aufgebaute Unterbringungskapazitäten wieder abgebaut. 

Seit 2021 gehen die Zahlen erneut nach oben, das Wachstum potenzierte sich nach dem Beginn des Ukrainekriegs. Düsseldorf hat reagiert. Mit Erlass des NRW-Familien- und Integrationsministeriums vom 11. März 2022 sind sogenannte Brückeneinrichtungen zur Beherbergung und Betreuung der UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) erlaubt. Gemeint sind Übergangswohnheime, die keiner Betriebserlaubnis nach Sozialgesetzbuch bedürfen. In der Flüchtlingskrise im Gefolge des Syrienkriegs betrieb die Stadt zwischenzeitlich eine solche Brücke hin zu einer dauerhaften Wohnlösung in der alten Schule im Haufeld 22. 

Seit einigen Wochen dient das Haus "Am Stallberg 33" als UMA-Unterkunft. Vier Jugendliche werden dort aktuell von der Erziehungshilfe gGmbH betreut, wie die Verwaltung zuletzt den Mitgliedern des städtischen Fachausschusses berichtete. Der Weg zum Stallberg beginnt für die Unter-18-Jährigen häufig am Bahnhof. Immer wieder werden alleinreisende Jugendliche aus Kriegs- und Krisengebieten ohne Fahrkarte im ICE aufgegriffen und müssen in Siegburg aussteigen, womit das städtische Jugendamt für sie verantwortlich ist.

Die Immobilie, ein ehemaliges Altenheim, das die Stadt angemietet hat, bietet, verteilt auf zwei Etagen, neben 20 vollmöblierten Einzelzimmern auch Aufenthaltsräume, adäquate sanitäre Anlagen und zwei Küchen. Die Unterbringungs- und Betreuungskosten werden anteilig vom Landschaftsverband Rheinland erstattet. Der Erziehungshilfeträger sichert den Lebensunterhalt und kümmert sich täglich vor Ort um die Jugendlichen. In der Nacht ist eine Rufbereitschaft sichergestellt. Bedingt durch ihre Flucht ohne Eltern sind die Teenager meist selbstständig. Benötigt wird allerdings Unterstützung im Asylverfahren, bei Arztbesuchen und der Anbindung an Schule und Vereine. 

Bei personeller Aufstockung seitens der Erziehungshilfe gGmbH können perspektivisch bis zu acht Unbegleitete am genannten Standort unterkommen.

Aufzeichnung der Jugendhilfeausschusssitzung - UMA-Problematik ab Minute 96 
Vorlage Brückeneinrichtung

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