vom 04.02.2023

Diese Befugnisse haben Außendienstmitarbeitende des Ordnungsamts

Mehr als "nur" Knöllchen schreiben

Siegburg. In einer Probephase stocken vier Bodycams ab sofort die Ausrüstung des Siegburger Ordnungsamts auf. Sie sollen bei kritischen Situationen abschrecken, die Aufzeichnungen dienen dabei in erster Linie zum Schutz der Mitarbeiter.

Das Schreiben von Knöllchen für Falschparker zählt wohl zur bekanntesten Tätigkeit der Einsatzkräfte. Der tatsächliche Aufgabenbereich sowie die damit verbundenen Berechtigungen der Außendienstmitarbeiter gehen aber weit darüber hinaus, weshalb wir in dem Zusammenhang einige davon herausstellen wollen. 

Formell ausgedrückt sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig, wodurch die "allgemeine Gefahrenabwehr" aufrechterhalten werden soll. Für diese Durchführung besitzen sie gewisse Zutrittsrechte und Kontrollbefugnisse, ihren Aufforderungen und Anweisungen muss Folge geleistet werden. 

Grundsätzlich unterstützen und entlasten Ordnungsämter mit ihrer Tätigkeit die Polizei und übernehmen weniger kritische Überwachungsaufgaben. Beispielsweise gilt: Die Polizei kümmert sich um den fließenden Verkehr - neben fahrenden Pkw auch um Fahrräder oder E-Scooter -, während das Ordnungsamt den ruhenden Verkehr, also geparkte Fahrzeuge, im Blick behält.

Zur Abwehr von Gefahren oder beim Verdacht einer Straftat dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamts in Nordrhein-Westfalen unter den gleichen Voraussetzungen wie Polizisten Personenkontrollen vornehmen und Personalien feststellen (§ 12 PolG). Sofern sich ein angehaltener Bürger nicht ausweisen kann, ist unter gegebenem Anlass sogar eine Durchsuchung erlaubt. Bei Gefahr können vorübergehende Platzverweise ausgesprochen (§ 34 PolG) oder Menschen in Gewahrsam genommen werden (§ 35 PolG). 

Allgemein bekannt ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern, dass die Ordnungsbehörde für die Beseitigung von Ruhestörungen zuständig ist. Kommt es zu einem Verdacht der Lärmbelästigung, dürfen die Außendienstmitarbeiter gemäß § 24 OBG Wohnungen betreten und sogar Musikanlagen sicherstellen (§ 43 PolG). 

Zur Uniform der Außendienstmitarbeiter gehören neben den neuen Bodycams auch Handschellen, Reizgas und ein Schlagstock, was zur Prävention von Eskalationen dienen soll. Der Schlagstock darf einzig und allein zur Notwehr eingesetzt werden, also zur Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Dabei darf sich Notwehr nur gegen den Angreifer und nicht gegen Dritte richten. Spitzen sich Situation zu, sollte die Polizei zur Hilfe angefordert werden.

Reizgas fällt nicht unter "Waffen", sondern gilt als Hilfsmittel. Die Bestimmungen für den Einsatz zur Notwehr sind jedoch die gleichen. 

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