vom 18.02.2023

Beschlussvorlage an den Rat

Mögliche Ansiedlung einer konzessionierten Spielbank

Siegburg. Ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe, das 2021 die bislang landeseigenen Spielbanken unter der Marke "Merkur Spielbanken" in private Hand übernommen hat, plant derzeit die Eröffnung eines sechsten Standortes in Nordrhein-Westfalen. Der Betrieb der Spielbanken, die Anzahl und die Auswahl der Standorte werden gesetzlich reguliert und durch das NRW-Innenministerium beaufsichtigt. 

Nach Aachen, Bad Oeynhausen, Duisburg, der Dortmunder Hohensyburg und Monheim (ab März 2023) kommt Siegburg neben zwei weiteren Kommunen aus Sicht der im Ostwestfälischen beheimateten Gauselmann AG für den sechsten möglichen Standort in Frage. Die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses wurden am 7. Februar durch die Stadtverwaltung im nichtöffentlichen Teil über die Interessensbekundung unterrichtet. Das Gremium unterstützte einstimmig die Weiterverfolgung des Ansiedelungsverfahrens mit dem Ziel der Errichtung einer Spielbank in Siegburg und beauftragte den Bürgermeister damit, einen "Letter of Intent" (kurz: LOI, deutsch: Absichtserklärung) gegenüber der Investorin zu formulieren. Der LOI liegt der Gauselmann AG inzwischen im Entwurf vor, die im Nachgang zur Sitzung Gespräche mit einzelnen Fraktionen führte. 

Für den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrats am 2. März 2023, 18 Uhr, liegt nun eine Beschlussvorlage vor. Darin heißt es wörtlich: "Der Rat der Stadt Siegburg begrüßt eine mögliche Ansiedelung einer Spielbank der Gauselmann Gruppe grundsätzlich und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Unternehmen die mögliche Ansiedlung unterstützend zu begleiten und wohlwollend zu prüfen." Die Einhaltung der erforderlichen planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen bleibe, so der Text weiter, davon unbenommen. Stadt und Verwaltung bauen auf die Erfahrung des Unternehmens und "begleiten aktiv seine Bemühungen, die Präventionskultur zur Suchtverhinderung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus von Beginn an mitzudenken und zu berücksichtigen".

Zusatzinformationen aus der Vorlage an das Stadtparlament: "Das Gesetz macht strenge Auflagen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz. Die Standortkommune erhält einen Anteil aus den Abgaben, die auf die Spielerträge des jeweiligen Standortes anfallen."

Über den Link zu den Ratsunterlagen. TOP 8 dreht sich um die Gewerbeansiedlung.

Tagesordnung zur Ratssitzung am 2. März 2023

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