vom 15.01.2023

Energiekosten berechnen

Preisbremse greift erst im März - dann aber auch rückwirkend

Siegburg. Viele Menschen sorgen sich derzeit, ob sie die Stromkosten noch bezahlen können. Doch wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden: Wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, profitiert von der Preisbremse, die rückwirkend auch für Januar und Februar gilt. Die Entlastung für die ersten beiden Monate des Jahres wird später gutgeschrieben. Anbieter müssen Verbraucher bis spätestens Ende Februar die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse mitteilen.

Mit dem Energiekostenrechner der Verbraucherzentrale NRW lassen sich die neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen und der monatlichen Entlastung berechnen. Er gilt auch für Gas und Fernwärme. Welche Werte für den Rechner nötig sind und was passiert, wenn man nicht zahlen kann, fassen wir in den folgenden Punkten zusammen.

Den aktuellen Bruttoarbeitspreis für Strom ermitteln: Der Bruttopreis je Kilowattstunde (kWh) ist maßgeblich für die Höhe der Abschläge. Er schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger erkundigen.

Grundpreis ermitteln: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Die aktuelle Höhe finden Verbraucher auf ihrem letzten wirksamen Preiserhöhungsschreiben oder der Rechnung. Alternativ kann der Anbieter Auskunft geben.

Jahresverbrauchsprognose: Der zugrunde gelegte Verbrauch ist entscheidend für die Entlastung über die Strompreisbremse und für die Abschlagshöhe, denn die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Bei Haushalten mit einem sogenannten Ferraris-Stromzähler oder einem digitalen Stromzähler entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose in der Regel dem Vorjahresverbrauch. Bei Haushalten, die ein intelligentes Mess-System haben, ist laut Gesetz der Verbrauch des Jahres 2021 zu Grunde zu legen.

Was tun, wenn die hohen Abschläge im Januar und Februar nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist. Zudem können oftmals Ratenzahlungen eine gute Lösung sein, um Stromsperren zu verhindern. Für kurzfristige Engpässe bieten sich eventuell auch Stundungen an. Eine Stromsperre muss vier Wochen vorher, der Vollzug der Sperre acht Werktage vorher in Briefform ankündigt werden. Vor einer Stromsperre sind Versorger zudem verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Abschaltung darf erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wer feststellt, dass der Abschlag zu hoch ist, sollte mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, um diesen zu senken.

Energiekostenrechner der Verbraucherzentrale

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