vom 20.12.2022

Unterricht zur dritten Stunde

Schulleitungen handelten nach Erlass von 2015

Siegburg. Der Eisregen in der Nacht auf Montag: Auf welcher Grundlage setzten drei weiterführende Siegburger Schulen gestern einen Unterrichtsbeginn zur dritten Stunde an? Dies Frage tauchte gestern in den Sozialen Medien auf. 

Ein Erlass des NRW-Schulministeriums aus dem Jahr 2015 regelt das Vorgehen wie folgt: "Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Die Regelungen sind auf andere extreme Witterungsverhältnisse, z.B. Glatteis und Sturmwarnungen, entsprechend anwendbar."

Von dieser Möglichkeit haben die Leitungen der Siegburger Gymnasien Allee und Anno sowie der Alexander-von Humboldt-Realschule Gebrauch gemacht. Auch deshalb, weil ein größerer Teil der Schülerschaft von außerhalb kommt und einen längeren Fahrweg auf sich nehmen muss. Am Sonntagabend wurde das Prozedere kommuniziert.
In eben diesem Erlass vom 29. Mai 2015 heißt es weiterhin: "Nicht vorhersehbare Gründe für ein Schulversäumnis sind z.B. ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Ein nicht vorhersehbarer Grund kann auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist."

Des rechtlichen Rahmens noch nicht genug: Am 15. Oktober 2022 meldete sich das Schulministerium mit einem frischen Runderlass, der vorsieht, dass bei entsprechenden Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes der Präsenzunterricht ruhen soll, wenn die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrer Einrichtung nicht gewährleistet werden kann. Zuständig für Entscheidungen zum Ruhen des Präsenzbetrieb sind die "Regionalen Koordinierungsgruppen Unwetter" (RKU) mit Vertreten der Bezirksregierungen und der Schuldezernate der Kreise/kreisfreien Städte. Wenn sie eine Entscheidung getroffen haben, muss sie bis 18 Uhr des Vortrags mitgeteilt werden. Im jüngsten Glatteisfall hat Siegburg keine RKU-Entscheidung erreicht. Foto: Glatteis vor dem Gymnasium Alleestraße.

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