vom 23.12.2022

Selbsttest reicht für Krankenhausbesuch

Neue Coronaschutzverordnung tritt in Kraft

Siegburg. Heute tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Demnach reicht ab sofort für den Besuch in Krankenhäusern ein tagesaktueller negativer Coronaselbsttest. Ein Nachweis muss nicht mitgeführt werden, eine auf Verlangen vorgetragene mündliche Versicherung reicht aus. Die neue Verordnung, die über einen Klick auf den Link abrufbar ist, behält bis Dienstag, 31. Januar 2023, Gültigkeit. 

Land NRW: Coronaschutzverordnung ab 23. Dezember 2022 

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