vom 28.12.2022

Böller- und Raketenverbot

Auf diesen innerstädtischen Straßen und Plätzen

Siegburg. Verantwortungsvolles Böllern ist in den letzten Stunden des alten und ersten Stunden des neuen Jahres das oberste Gebot. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerk zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 5 Uhr am Neujahrsmorgen auf folgenden Straßen und Plätzen untersagt, um das Verletzungsrisiko durch Raketen und Knallkörper innerhalb größerer Gruppen feiernder Menschen zu minimieren.

Michaelsberg (oberhalb des Rundwegs)
Mühlentorplatz
Marktplatz und Goldene Ecke
Europaplatz am Bahnhof
Neue Poststraße
An der Stadtmauer

Über den Link zum Text der Allgemeinverfügung. Foto (Ridder): Bunte, aber auch apokalyptische Bilder gab es in der Vergangenheit an Silvester auf dem Markt. Per Allgemeinverfügung sollen jetzt die Gefahren dort reduziert werden, wo traditionell viele Menschen zusammenkommen. Das Ordnungsamt kontrolliert.

Allgemeinverfügung

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

Newsletter

Anmeldung
Jetzt für unseren täglichen Newsletter anmelden.


Newsletter-Archiv

Oben