vom 10.10.2022

Bürgermeister informiert Ratsmitglieder

Stelle des 1. Beigeordneten wird neu ausgeschrieben

Siegburg. Nachdem die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises rechtliche Einwände gegen die einstimmige Wahl des neuen 1. Beigeordneten der Kreisstadt erhoben hatte, hob sie nun, in einem zweiten Schritt, die zwischenzeitliche Zurückweisung der Wahlbeanstandung durch den Stadtrat (wir berichteten) auf. 

Das Ausschreibungsverfahren für diese wichtige Position in der Stadtverwaltung geht in eine neue Runde, wie Bürgermeister Stefan Rosemann den Ratsmitgliedern in einer E-Mail mitteilte:

"Insofern werde ich dem Rat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2022 für das weitere Verfahren folgendes vorschlagen: 

•    Beschluss zur Durchführung einer erneuten Ausschreibung mit einem Ausschreibungstext, der ausschließlich die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt (Befähigung zum Richteramt oder Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes).
•    Bewerbungsende bis 25.11.2022.
•    Sichtung durch die Verwaltung und Versendung der Unterlagen an die Fraktionsvorsitzenden bis 30.11.2022.
•    Vorstellung in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022.
•    Wahl in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2022.

Ich hoffe sehr, dass der Stadtrat meinem Vorschlag folgt und wir am Ende eines geordneten Verfahrens diese wichtige Stelle in der Stadtverwaltung schnell besetzen können."

Zusatz: Im Ausschreibungstext, auf den sich der Kandidat beworben hatte, hatte Siegburg nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss die von der Gemeindeordnung NRW an dieses Wahlamt gestellten Anforderungen präzisiert. Im Gegensatz zur bisherigen Ablehnungsbegründung heißt es seitens der Kommunalaufsicht jetzt nur noch, der Kandidat erfülle nicht die Siegburger Ausschreibungskriterien. Zuvor ging die Begründung zusätzlich dahin, der Kandidat erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht. Zu den Ratsunterlagen für den 24. Oktober über den Link. 

Ratssitzung am 24. Oktober 2022

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