Rund um die Grundsteuerreform
Anfragen beantwortet allein das Finanzamt!
Siegburg. Wiederholt erreichen Anfragen zur Grundsteuerreform die Stadtverwaltung. Konkret geht es um die Meldung im sogenannten elektronischen Elsterverfahren. Wir weisen darauf hin: Zuständig für Anliegen zur Grundsteuerreform ist allein das Finanzamt. So befindet sich das im Onlineportal geforderte Aktenzeichen auf dem Anschreiben der Finanzbehörde. Es hat nichts mit der Steuernummer oder dem auf dem städtischen Grundsteuerbescheid befindlichen Kassenzeichen zu tun!
An dieser Stelle der Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die das Anschreiben des Finanzamtes noch nicht bekommen haben, können nicht vorauseilend ihre Erklärung abgeben, da das Aktenzeichen unbedingt ins Onlineformular eingegeben werden muss. Foto: Unsplash.