vom 03.06.2022

Testphase beendet

Wie es mit den E-Scootern weitergeht

Siegburg. Seit Mai 2021 lief die einjährige Pilotphase mit Elektrotretrollern, sogenannten E-Scootern, die im Stadtgebiet zum Verleih bereitstehen. Innerhalb dieser zwölf Monate wurden knapp 70.000 Fahrten erfasst, zwei Drittel davon zwischen 20 und 5 Uhr - einem Zeitraum, in dem Busse und Bahnen in geringerem Umfang oder gar nicht verkehren. Weitere Spitzen zeigen sich am Vor- und Nachmittag/Abend, woraus sich eine Nutzung im Rahmen der täglichen Wege von der Haustür zur Arbeit oder Schule und zurück ableiten lässt.

Im Probejahr wurden innerhalb des Stadtgebiets sieben Unfälle mit E-Scootern registriert. In vier Fällen stammten die Fahrzeuge aus Privatbesitz, zweimal waren Leihroller beteiligt, in einem Fall die Herkunft nicht zuordbar. Die Mitarbeitenden aus dem Sachgebiet Mobilität und die Kreispolizeibehörde bewerten dies dementsprechend im Verhältnis zu den eingangs erwähnten 70.000 Fahrten als "unauffällig".

Die Mehrzahl der Beschwerden geht direkt an die Anbieter (Kontakte über den Link), die Stadtverwaltung erhält im Schnitt monatlich fünf Eingaben zu E-Scootern. Einen Schwerpunkt stellen Klagen über die Nutzung der Elektrotretroller in der Fußgängerzone dar. Beim gestrigen Sicherheitstag von Polizei und Ordnungsamt wurden zwei Verwarnungen ausgestellt. Die Stadtverwaltung weist an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren der Fußgängerzone durch Elektrokleinstfahrzeuge - in diese Kategorie fallen E-Scooter - nicht gestattet ist. Pedelecs - im Volksmund als E-Bikes bezeichnet - ohne Nummernschild fallen übrigens nicht darunter, für sie ist die Fahrt durch das Stadtzentrum durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" unter Rücksichtnahme auf Fußgänger gestattet.

Ein weiterer in einer nicht repräsentativen Umfrage der Stadtverwaltung häufig genannter Kritikpunkt des Verleihsystems sind störend abgestellte Roller. Bei einer dreitägigen Erfassung wurden 13 Prozent der nicht in Nutzung befindlichen Scooter entsprechend klassifiziert, in der Regel handelte es sich um eine "massive Einschränkung der Restgehwegbreite". Es ist geplant, solche Begehungen auch zukünftig durchzuführen und den Anbietern eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

Im Rahmen der bereits erwähnten Umfrage gaben 69 Prozent der Teilnehmer an, noch nicht mit E-Scootern gefahren zu sein, 23 Prozent nutzen diese regelmäßig. Von diesen sagten wiederum 41 Prozent, dass sie damit Pkw-Fahrten ersetzten. Das Fazit des Sachgebiets Mobilität: "E-Tretroller haben somit eine kleine, aber vorhandene Pkw-Ersatzwirkung. Gemeinsam mit dem Fahrradverleihsystem und dem CarSharing-Angebot stellen sie eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV dar."

Zum Abschluss ein Blick in die Zukunft. Seit 2019 sind Elektrotretroller für den Verleih zugelassen, das Ende 2021 in Kraft getretene Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW besagt, dass "die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden (soll), dass ihr Angebot dadurch verhindert wird". Dadurch ist ein direkter oder indirekter Ausschluss der Geräte, beispielsweise durch überhöhte Gebühren, nicht möglich. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW empfiehlt daher seit kurzem die Regulierung des E-Scooter-Leihangebots über den Weg der Sondernutzungserlaubnis, eine entsprechende Umsetzungsempfehlung wird erarbeitet und für den Sommer erwartet. Ein Auswahlverfahren zwischen sechs Anbietern, die neben Tier und Bird in Siegburg aktiv werden möchten, wird daher voraussichtlich im September oder Oktober stattfinden. Dabei soll der Fokus auf einem wirkungsvollen Konzept zum ordnungsgemäßen Abstellen - angestrebt wird ein "hybrides System" aus stationslosen und an die RSVG-Bike-Stationen gebundenen Fahrzeugen -, Verkehrssicherheit und Umweltaspekten liegen. Die bewährten Regeln bleiben erhalten, ebenso die maximale Obergrenze von 300 E-Tretrollern. Diese von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise wurde vorgestern vom Mobilitätsausschuss bestätigt.

Kreisstadt Siegburg: Elektrotretroller

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