vom 09.05.2022

Mietspiegel wird erstellt

7.500 Haushalte angeschrieben

Siegburg. Derzeit erhalten 7.500 zufällig ausgewählte Siegburger, das sind etwa ein Drittel der Haushalte der Kreisstadt, die Mieterbefragung per Post. Mit dieser wird ein Mietspiegel erstellt, der unter anderem Rechtssicherheit bei Mietpreisfestlegungen gewährleisten soll. Die Beantwortung des Fragebogens ist bis Montag, 30. Mai, postalisch oder online möglich, die Auswertung erfolgt anonymisiert.

Was ist ein Mietspiegel? Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Höhe der ortsüblich gezahlten Vergleichsmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum. Dabei handelt es sich ausschließlich um Nettokaltmieten. Umlagefähige Betriebskosten werden nicht berücksichtigt. Mietspiegel existieren in der Form von einfachen und qualifizierten Mietspiegeln. Qualifizierte Mietspiegel müssen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein.

Was war bisher? Der letzte (einfache) Mietspiegel datiert aus dem Jahr 2008 und wird bereits seit einiger Zeit nicht mehr publiziert.

Wie entsteht der neue Mietspiegel in Siegburg? Die Daten für die Mietspiegelerstellung werden durch eine umfangreiche Befragung der Mieter (repräsentative Befragung) ermittelt. Durch die Abfrage der Kriterien Baujahr, Lage sowie Ausstattung und Größe der Wohnung einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit ergibt sich ein realitätsgetreues Abbild des Wohnungsmarktes.

Wer erstellt den Mietspiegel in Siegburg? Der Ausschuss soziale Stadt hat die Verwaltung beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Diese beauftragte daraufhin das EMA-Institut aus Sinzig mit der Datenerhebung und wissenschaftlichen Datenauswertung.

Wie lange gilt der Mietspiegel? Der Mietspiegel gilt ab Veröffentlichung zwei Jahre, danach kann er einmal angepasst werden. Nach vier Jahren ist er wieder neu zu erstellen.

Wo finde ich den Mietspiegel? Der Mietspiegel einschließlich eines Online-Rechners wird auf der Internetseite der Stadt Siegburg veröffentlich. Eine Mietspiegelbroschüre wird gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro (zuzüglich Porto) bei der Stadtverwaltung erhältlich sein.

Wem hilft der Mietspiegel? Ein Mietspiegel ist gleichermaßen Mietern und Vermietern von Nutzen. Er bietet beiden Vertragsparteien eine verlässliche Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten und ist eine gute Orientierungshilfe zur Einstufung der jeweiligen Wohnung. Im Laufe der Jahre hat sich der Mietspiegel bei Vermietern und Mietern, aber auch in der Rechtsprechung eine hohe Akzeptanz erworben und sich als Instrument der Mietpreisbestimmung etabliert. Mit Hilfe der ortsüblichen Vergleichsmiete können Mieterinnen und Mieter geplante Erhöhungen für ihre bestehenden Mietverträge vergleichen. Vermieterinnen und Vermietern dient der Mietspiegel dazu, die Rechtmäßigkeit ihrer Mietpreise zu prüfen. Der Mietspiegel hilft dadurch, einen Ausgleich beider Mietvertragsparteien leichter herbeizuführen und langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Welche Auswirkungen hat der Mietspiegel auf die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze? Siegburg wurde vom Land NRW als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Daher gelten hier bis zum 30. Juni 2025 die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze. Die Mietpreisbremse gilt bei der Wiedervermietung einer Wohnung. Die Miete darf dabei maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die abgesenkte Kappungsgrenze liegt bei 15 Prozent. Dies ist die maximale Erhöhung bei Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mietspiegel dient damit als einfach zugängliche und belastbare statistische Grundlage für die Mietpreisfestsetzungen.

Kontakt

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Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
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