vom 26.05.2022

Abwassergebühren auf Prüfstand

OVG Münster kippt bislang gängige Praxis

Siegburg. Das Urteil eines Musterverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster beschäftigt derzeit die Mehrzahl der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Der 9. Senat gab in der letzten Woche einem Grundstücksbesitzer Recht, der gegen die Höhe seines 2017 an die Stadt Oer-Erkenschwick zu zahlenden Abwasserbescheids geklagt hatte. Das Gericht kritisierte die Berechnungspraxis, insbesondere den gleichzeitigen Ansatz einer Abschreibung auf Basis Wiederbeschaffungszeitwert und einer kalkulatorischen Verzinsung sowie auch die Höhe des zugrunde gelegten Zinssatzes. Bei der Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes, so das Gericht, sei bei Wahl einer einheitlichen Verzinsung nicht wie bislang üblich der Schnitt der Zinsentwicklung in den letzten 50 Jahren zugrunde zu legen, sondern nurmehr der der letzten zehn Jahre. Im Beispiel aus Oer-Erkenschwick kamen die Richter somit auf einen kalkulatorischen Zins von 2,24 Prozent, vorher lag er bei 6,52 Prozent. Das Urteil, das eine Änderung der langjährigen Rechtsprechung darstellt, hat erheblichen Einfluss: einerseits für den Zahlenden, andererseits für die Haushalte der Abwasserentsorger. 

Stadtbetriebe und Stadtverwaltung in Siegburg haben nach Bekanntwerden des Münsteraner Urteils unmittelbar mit der Prüfung möglicher Auswirkungen begonnen. Gestern Abend informierte die Verwaltung den Ältestenrat - besteht aus den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister - über die erste Abschätzung der Ergebnisse. Das Urteil mit seiner Begründung liegt bislang noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden die Effekte abschließend zu analysieren sein. Erst dann kann entschieden werden, in welcher Art und Weise eine Anpassung der Abwassergebührenkalkulation durchgeführt werden muss. 

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