vom 25.04.2022

Einspruch bis Freitag möglich

Bei fehlender Wahlbenachrichtigung

Siegburg. Inzwischen sollten alle 30.398 Wahlberechtigten in Siegburg die gelbe Wahlbenachrichtigungskarte für die Landtagswahlen am Sonntag, 15. Mai, erhalten haben. Wer diese noch nicht im Briefkasten hatte, aber glaubt, in Siegburg wahlberechtigt zu sein, hat bis Freitag, 29. April, im Wahlbüro in der Elisabethstraße die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und Einspruch einzulegen. Dieses hat wie folgt geöffnet: montags von 8 bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr.

Von der Möglichkeit der Briefwahl haben in Siegburg bislang 5.201 Wahlberechtigte Gebrauch gemacht. Dies entspricht dem Trend der vergangenen Jahre, bei denen eine deutliche Zunahme der Briefwahl verzeichnet werden konnte.

Alle Infos rund um die Wahl erhalten Sie nach einem Klick auf den Link.

Kreisstadt Siegburg: Landtagswahl 2022

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