vom 04.04.2022

Aktuelle Coronaregeln

Weitgehende Lockerungen - sensible Bereiche weiter geschützt

Siegburg. Nordrhein-Westfalenerreicht eine neue Phase in der Pandemie. Mit der gestern in Kraft gesetzten Coronaschutzverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen 3G oder 2G-plus größtenteils weggefallen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht. Allerdings: Für den Eintritt in Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeinrichtungen und weitere sensible Bereiche bleiben Test- und Maskenpflicht bestehen. Auch wichtig: Über das Hausrecht kann die Maske weiterhin vorgeschrieben werden, was einige Supermarktketten bereits getan haben. Beim raschen Anstieg von Ansteckungszahlen können die Länder zudem mittels Infektionsschutzgesetz von der Hotspot-Regelung Gebrauch machen und Maßnahmen wieder verschärfen. 

Vor dem Hintergrund der in der Kreisstadt weiterhin hohen Infektionszahlen wird die Siegburger Stadtverwaltung für Besucher in ihren Gebäuden bis Monatsende die Maske vorschreiben. Zudem bleibt es beim eingeübten Verfahren: Erst Termin machen, dann vorbeikommen. Das Stadtmuseum und die Stadtbibliothek empfehlen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Räumlichkeiten. 

Neue Coronaschutzverordnung für NRW
Termin bei der Stadtverwaltung 

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
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