vom 26.07.2021

Inzidenzstufe 1 in NRW

Rückschritt bei Corona-Regeln

Siegburg. Für das Land NRW gilt ab heute die Inzidenzstufe 1 (7-Tages-Inzidenz über 10 bis 35). Auch wenn der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin in Inzidenzstufe 0 eingruppiert ist, führt die Höherstufung des Landes NRW zu einer Verschärfung der Regeln. Denn die aktuelle Corona-Schutzverordnung knüpft verschiedene Schutzmaßnahmen nicht nur an die Inzidenzstufe der Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch an die des Landes.

Daraus ergeben sich für den Rhein-Sieg-Kreis folgende Regelungen:

Maskenpflicht: Es gilt eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Im ÖPNV, im Einzelhandel, in Arztpraxen, in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. 

Gastronomie: In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder eine Maske tragen, auch wenn sie regelmäßig getestet werden. Kontaktnachverfolgung ist wieder erforderlich. 

Einzelhandel: Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter. 

Freizeit: Der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen ist wieder verboten. 

Veranstaltungen: Volks- und Schützenfeste, Musikfestivals etc. sind wieder untersagt. Die Regelungen für private Veranstaltungen und Partys gelten unverändert weiter. 

Weitere Regelungen finden Sie auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter nachfolgendem Link.

Rhein-Sieg-Kreis

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