vom 17.06.2021

Gilt weiter in Warteschlangen und Anstellbereichen

Ab Montag Erleichterungen bei der Maskenpflicht in der City

Siegburg. Maskenpflicht in der Siegburger City - ab kommenden Montag gibt es entscheidende Erleichterungen. Die aktuell geltende Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wird aufgehoben. Damit reagiert die Stadt umgehend auf Änderungen in der Coronaschutzverordnung des Landes, die heute Vormittag veröffentlicht wurde. Damit entfällt zu Wochenbeginn die generelle Maskenpflicht für die Fußgängerzone.

Was ab Montag im Lichte der aktuellen Inzidenzstufe 1 gilt, besagt dann § 5 Absatz 4a der Coronaschutzverordnung. Im Freien besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske nur noch "in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern". Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleibt unberührt.

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