vom 31.05.2021

Neue Öffnungsstufe erreicht

Weitere Lockerungen ab Mittwoch - Außengastro ohne Test

Siegburg. Der Rhein-Sieg-Kreis hat heute die Voraussetzungen für die so genannte Inzidenzstufe 2 der neuen Corona-Schutzverordnung erfüllt, die bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35 zum Zuge kommt. Dies hat das Land NRW heute offiziell festgestellt. Damit greifen ab Mittwoch, 2. Juni 2021, weitere Öffnungsschritte.

Hier einige wichtige Änderungen. 

Grundsätzlich gilt: Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Treffen sind für Angehörige aus drei Haushalten möglich, mit negativem Test können zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen. Immunisierte zählen nicht dazu, sie können sich untereinander in beliebig hoher Zahl verabreden. 

Die Angebote der Außengastronomie können nun auch ohne Negativtestung wahrgenommen werden, bei der Innenbewirtung braucht man diesen Nachweis weiterhin. Konzerte, Theater- und Kinovorführungen sind auch innen mit bis zu 500 Personen möglich, die Voraussetzung ist neben dem festen Sitzplan ein negativer Test und eine Sitzordnung im Schachbrettmuster.

Zum Sport: Fitnessstudios dürfen ihre Nutzer mit Negativ-Testung empfangen. Verboten bleibt "hochintensives Ausdauertraining". Kontaktsport ist unter freiem Himmel mit 25, in der Halle mit zwölf Personen erlaubt, die sich jeweils vorher testen lassen müssen. Die Zuschauerzahl im Inneren ist auf 500 gedeckelt - mit Test, Sitzplan und Schachbrett-Anordnung -, außen ist ein tausendköpfiges Publikum gestattet (maximal 33 Prozent der Kapazität, Test nicht erforderlich).

Bäder, Saunen und Indoorspielplätze gehen eingeschränkt an den Start (Negativtest, Personenbegrenzung). Im Bereich Beherbergung und Tourismus ist die "volle gastronomische Versorgung für private Gäste" nunmehr erlaubt. 

Privatveranstaltungen sind außen mit 100, innen mit 50 Gästen durchführbar. Negative Tests der Teilnehmer sind die Bedingung. Tanz ist verboten, da hierbei Mindestabstände unterschritten werden und ein erhöhter Aerolsolaussstoß wahrscheinlich ist. Für medizinisch notwendige Dienst- und Handwerksleistungen, dazu zählen Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen oder auch orthopädische Schumacher, sind keine Negativtests erforderlich. Wohl aber für sonstige köpernahe Dienst- und Handwerksleistungen wie den Frisör, das Kosmetik- und/oder Nagelstudio oder den Tätowierer.

Viele weitere Infos, auch zu der Art der benötigten Tests, über den Link.

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53721 Siegburg

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