vom 20.05.2021

Härtefallhilfen und Rückzahlungen

Neue Corona-Förderung für Unternehmen und Selbstständige

Siegburg. Bund und Länder stellen für Unternehmen und Selbständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich. Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch Vereine und andere Organisationen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen. In NRW kann der Antrag ausschließlich über einen prüfenden Dritten gestellt werden. 

Darüber hinaus hat das Land bekanntgegeben, dass es die Frist zur Rückzahlung nicht benötigter Soforthilfezahlungen bis Ende Oktober 2022 verlängert. Die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung sollen Mitte Juni versendet werden, die Hilfeempfänger erhalten dann bis zum 31. Oktober Zeit für ihre Abrechnung.

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