vom 16.04.2021

Schulen öffnen am Montag

Wechselunterricht und Schnelltests

Siegburg. Die Landesregierung hat entschieden, an allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 wieder in den Wechselunterricht zu starten, flankiert durch strikte Hygienevorgaben und eine strenge Testpflicht.

Die geplante Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz sieht für die Schulen in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor, Ausnahmen gelten für Abschlussklassen. Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 Unterricht in vollständiger Präsenz möglich.

"Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen", erläutert Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. "Das Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schüler in Präsenz im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung."

Die Testpflicht wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert: Zwei Mal wöchentlich werden Schüler, Lehrkräfte und alle in der Schule Beschäftigte getestet, andernfalls ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. "Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt." Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.

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