vom 23.04.2021

Notbremse wird nicht verschärft

Keine Änderungen bei Schulen und Kitas

Siegburg. Die Regelungen der Notbremse werden im Rhein-Sieg-Kreis vorerst nicht verschärft. Auch im Bereich Schulen und Kitas wird es zunächst keine kreisweiten Änderungen geben.

Da der Rhein-Sieg-Kreis in vielerlei Hinsicht sehr eng mit der Stadt Bonn verflochten sei und es zahlreiche Fälle von "grenzüberschreitenden" Besuchen von Schulen und Kitas gäbe, hatte Landrat Sebastian Schuster das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gebeten, zu prüfen, ob es sinnvoll sei, die bereits in der Stadt Bonn geltenden Einschränkungen im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung auch für den Rhein-Sieg-Kreis zu übernehmen, selbst wenn die Inzidenz im Kreisgebiet noch deutlich von der 200er-Marke entfernt liegt.

Für den Bereich der Schulen hat das MAGS diese Anfrage mit Blick auf das aktuell stabile Infektionsgeschehen im Rhein-Sieg-Kreis abgelehnt. Das bedeutet, dass weiterhin im Wechselunterricht gelehrt wird. Ausnahmen bilden nach wie vor die Abschlussklassen, die in Präsenz beschult werden.

Anders beurteilt das MAGS die Anfrage für die Kitas, hier wurde der Wechsel in den eingeschränkten Pandemiebetrieb (nicht zu verwechseln mit dem eingeschränkten Regelbetrieb) gestattet. "Wir werden von dieser Option aber vorerst keinen Gebrauch machen", erklärt Schuster. "Ich habe mich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hierzu abgestimmt. Das Votum ist einstimmig - wir halten eine Regelung ausschließlich für die Kindertagesbetreuung für nicht zielführend. Ein eingeschränkter Pandemiebetrieb wäre nur als Teil eines Gesamtprozesses für Schulen und Kitas sinnvoll." Wichtig sei, dass die rechtlichen Fragen bereits jetzt geklärt sind, um bei Bedarf umgehend agieren zu können. 

Weitere Infos zur Notbremse im Rhein-Sieg-Kreis über den Link.

Erläuterung: Der eingeschränkte Pandemiebetrieb basiert auf dem Konstrukt des derzeit gültigen eingeschränkten Regelbetriebs mit einer Trennung der Gruppen in fest zugeordneten Räumen und einer Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden gegenüber dem Normalbetrieb. Im Gegensatz zum eingeschränkten Regelbetrieb ist der eingeschränkte Pandemiebetrieb aber mit dem dringenden Appell an die Eltern verbunden, ihre Kinder wann immer möglich selber zu betreuen und nur im Notfall auf die Kita zurückzugreifen.

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