vom 01.11.2020

Die wichtigsten Regeln

Neue Coronaschutzverordnung tritt morgen in Kraft

Siegburg. Morgen, Montag, 2. November, tritt die neue verschärfte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW in Kraft. Wir fassen die wichtigsten Einschränkungen zusammen.

Im öffentlichen Raum dürften sich maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Theater, Kinos, Museen und andere Kultureinrichtungen müssen bis zum Ende des Monats geschlossen werden, ebenso Schwimmbäder, Saunen, Spielhallen, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken und Bordelle. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet, der Präsenzunterricht in der Musikschule darf hingegen nicht stattfinden. In Siegburg wird, sofern möglich, auf Onlineunterricht umgestellt. Gastronomischen Einrichtungen ist lediglich der Außer-Haus-Verkauf - der Verzehr ist ab einem Abstand von 50 Metern zulässig - und das Liefern von Speisen gestattet. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind ebenso untersagt wie Gruppen- und Busreisen.

Spielplätze bleiben geöffnet, die Eltern sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Weiterhin zugelassen sind auch standesamtliche Trauungen sowie Beerdigungen.

Über den Link zur vollständigen CoronaSchVO.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

+49 2241 102-0
+49 2241 102-1284
rathaus@siegburg.de
https://siegburg.de

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