vom 07.05.2020

Neue Regeln für den Freizeitsport

Änderung der Coronaschutzverordnung gilt ab heute

Siegburg. Ab heute gibt es für den Sport neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung des Landes. Vom bisherigen grundsätzlichen Verbot des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausgenommen ist jetzt "der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum".

Wichtig ist aber diese Voraussetzung: 

Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden und ist nur zulässig, wenn "geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind."

Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer bleiben bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Die Stadt wird die Siegburger Vereine zur Erstellung von Hygienekonzepten auffordern und dies selbst auch für die eigenen kommunalen Sportstätten vornehmen.

Für den Berufssport hatte es bereits zuvor Sonderregelungen gegeben.

Reitsport, Reitunterricht, Voltigieren sowie Kutschfahren sind in Reitschulen, Reithallen und sonstigen nicht unter freiem Himmel befindlichen Reitsportanlagen zulässig. Auch hier aber nur Einhaltung der Vorgaben zur Hygienevorkehrung, zum Infektionsschutz und zur Zutrittssteuerung bzw. Abstandswahrung.

Kontakt

Stadtverwaltung Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

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+49 2241 102-1284
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