Michaelsberg

Straßensanierung in Siegburg

Straßensanierung in Siegburg

Die Straße vor Ihrer Haustüre, wie schätzen Sie als Anlieger den Zustand ein, wie (un)zufrieden sind Sie?

 

Nicht die "kleinen" Schlaglöcher, sondern größere Straßenschäden erfordern irgendwann die Erneuerung unserer Straßen. Auch in Siegburg haben viele Straßenoberflächen ihre Lebensdauer erreicht und überschritten. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen regeln die Kriterien für die Sanierung und ihre Finanzierung.


Stand: Januar 2023

Am 12.12.2022 hat der Rat der Kreisstadt Siegburg erneut über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes beraten und beschlossen. Ein weitere Fortschreibung ist für Dezember 2024 vorgesehen. Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept finden Sie hier:



Stand: Herbst 2020 mit Rückblick

Der Planungsausschuss des Siegburger Stadtrates hatte 2018 die Bürger*innen aufgerufen, sich an der Entwicklung eines Straßensanierungsprogramms zu beteiligen.


So soll das Programm ablaufen:

  • die Anlieger/-innen (Grundstückseigentümer/-innen) einer Straße können diese als sanierungsbedürftig melden (in 2018 erfolgt)
  • die Stadtverwaltung ergänzt die Liste nach eigenen fachlichen Erkenntnissen
  • die gemeldeten Straßen werden bautechnisch überprüft
  • alle Straßen, die, in welchem Umfang auch immer, sanierungsbedürftig sind, werden in Kategorien eingeteilt: Reicht der bloße Auftrag einer Deckschicht oder muss auch eine Sanierung des Unterbaus stattfinden?
  • die Kosten- und Finanzierungsfrage wird geklärt: mit oder ohne finanzielle Beteiligung der Anlieger?
  • die Ergebnisse werden im Rahmen eines Bürgerworkshops vorgestellt und diskutiert
  • dann wird eine Prioritätenliste unter Abwägung aller Erkenntnisse erstellt
  • der Stadtrat berät und entscheidet über die Maßnahmen, deren Finanzierung und die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel


Was bedeutet die Abrechnung nach KAG bzw. BauGB?

Die beiden Abkürzungen stehen für "Kommunalabgabengesetz NRW" (Landesrecht) und "Baugesetzbuch" (Bundesrecht). Beide Rechtsvorschriften befassen sich mit der Abrechnung von Straßenbaukosten. Öffentliche Straßen dienen nicht nur dem Allgemeinverkehr, sondern - in unterschiedlicher Ausprägung- auch der Erschließung der Anliegergrundstücke.

Das Baugesetzbuch des Bundes regelt dabei ausschließlich die sogenannte "erstmalige“ Herstellung einer Straße. Der klassische Fall ist der Bau einer neuen Straße, um Grundstücke zu erschließen und eine Bebauung zu ermöglichen. Dann ist nach den  § 127 ff. BauGB von den Anliegern der angrenzenden Grundstücke ein Erschließungsbeitrag zu erheben. Dabei werden 90 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt, 10 % trägt die Allgemeinheit, also die Stadt. Hinweis: Auch in Siegburg gibt es etliche Straßen, die zwar vorhanden sind, aber im formalen Sinne nie "erstmalig" ausgebaut wurden.

Davon zu unterscheiden ist der Beitrag nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Er wird als sogenannter "Ausbaubeitrag" bezeichnet und für die Verbesserung Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Anlieger richtet sich nach  der Bedeutung der Straße. Einzelheiten dazu regeln städtische Satzungen. Nach der derzeitigen Satzungsregelung der Stadt Siegburg werden z.B. bei reinen Anliegerstraßen 50 % der Kosten im Bereich Fahrbahn und 60 % für den Gehweg auf die Anlieger umgelegt. Die Prozentsätze fallen bei Straßen mit übergeordneter Bedeutung entsprechend geringer aus. Die Höhe des Anliegerbeitrags hängt vom Umfang der Maßnahme und den damit verbundenen Kosten, der Bedeutung der Straße und der Größe bzw. Bebaubarkeit der Anlieger-Grundstücke ab.

Das bedeutet: wenn eine Straße sanierungsbedürftig erscheint, wird geprüft, wie umfangreich die Sanierung sein muss und wie die Kosten zu verteilen sind.


Aktualisierung des Kommunalabgabengesetzes 2019

2019 wurde das KAG überarbeitet. Informationen dazu finden Sie hier:


Und die Straßengestaltung?

Wenn eine Straßenoberfläche saniert wird, ist es auch sinnvoll zu schauen, ob es weiteren Gestaltungsbedarf gibt: Sind verkehrsberuhigende Maßnahmen wichtig? Gibt es Verbesserungsmöglichkeiten für Fahrradfahrer? Können Bäume gepflanzt werden? Sollten Parkplätze verändert werden? Kann man die Straße attraktiver gestalten?


Untersuchungsberichte

Viele Bürgerinnen und Bürger sind dem Aufruf der Stadtverwaltung gefolgt und haben sanierungsbedürftige Straßen zum Sanierungsprogramm angemeldet. Die von Bürger/-innen gemeldeten Straßen und ein Teil der Straßen auf der "Städtischen Sanierungsliste" wurden mittlerweile durch ein Ingenieurbüro untersucht. Die Berichte enthalten Aussagen zu folgenden Aspekten:

  • Lage und Bedeutung der Straße
  • Historie / Ausbaualter
  • Verkehrsfunktion
  • Sichtprüfung der Straße
  • Zustandsanalyse einzelner Abschnitte
  • Sanierungsmöglichkeiten
  • Sanierungserfordernis
  • Kosten
  • Finanzierung / Anliegerbeiträge

Pilotprojekt Aggerstraße

Wie angekündigt, wurde die Aggerstraße im Sinne eine "Pilotprojektes" vertieft untersucht: Um die Qualität des Straßenaufbaus prüfen und bewerten zu können, wurden Schürfe angelegt, Proben genommen und labortechnisch untersucht. Auch wurden verschiedene Sanierungsansätze thematisiert und mögliche Kosten überschlägig beziffert.


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