Straßensanierung in Siegburg
Die Straße vor Ihrer Haustüre, wie schätzen Sie als Anlieger den Zustand ein, wie (un)zufrieden sind Sie?
Die Straße vor Ihrer Haustüre, wie schätzen Sie als Anlieger den Zustand ein, wie (un)zufrieden sind Sie?
Nicht die "kleinen" Schlaglöcher, sondern größere Straßenschäden erfordern irgendwann die Erneuerung unserer Straßen. Auch in Siegburg haben viele Straßenoberflächen ihre Lebensdauer erreicht und überschritten. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen regeln die Kriterien für die Sanierung und ihre Finanzierung.
Am 12.12.2022 hat der Rat der Kreisstadt Siegburg erneut über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes beraten und beschlossen. Ein weitere Fortschreibung ist für Dezember 2024 vorgesehen. Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept finden Sie hier:
Der Planungsausschuss des Siegburger Stadtrates hatte 2018 die Bürger*innen aufgerufen, sich an der Entwicklung eines Straßensanierungsprogramms zu beteiligen.
So soll das Programm ablaufen:
Was bedeutet die Abrechnung nach KAG bzw. BauGB?
Die beiden Abkürzungen stehen für "Kommunalabgabengesetz NRW" (Landesrecht) und "Baugesetzbuch" (Bundesrecht). Beide Rechtsvorschriften befassen sich mit der Abrechnung von Straßenbaukosten. Öffentliche Straßen dienen nicht nur dem Allgemeinverkehr, sondern - in unterschiedlicher Ausprägung- auch der Erschließung der Anliegergrundstücke.
Das Baugesetzbuch des Bundes regelt dabei ausschließlich die sogenannte "erstmalige“ Herstellung einer Straße. Der klassische Fall ist der Bau einer neuen Straße, um Grundstücke zu erschließen und eine Bebauung zu ermöglichen. Dann ist nach den § 127 ff. BauGB von den Anliegern der angrenzenden Grundstücke ein Erschließungsbeitrag zu erheben. Dabei werden 90 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt, 10 % trägt die Allgemeinheit, also die Stadt. Hinweis: Auch in Siegburg gibt es etliche Straßen, die zwar vorhanden sind, aber im formalen Sinne nie "erstmalig" ausgebaut wurden.
Davon zu unterscheiden ist der Beitrag nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Er wird als sogenannter "Ausbaubeitrag" bezeichnet und für die Verbesserung Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Anlieger richtet sich nach der Bedeutung der Straße. Einzelheiten dazu regeln städtische Satzungen. Nach der derzeitigen Satzungsregelung der Stadt Siegburg werden z.B. bei reinen Anliegerstraßen 50 % der Kosten im Bereich Fahrbahn und 60 % für den Gehweg auf die Anlieger umgelegt. Die Prozentsätze fallen bei Straßen mit übergeordneter Bedeutung entsprechend geringer aus. Die Höhe des Anliegerbeitrags hängt vom Umfang der Maßnahme und den damit verbundenen Kosten, der Bedeutung der Straße und der Größe bzw. Bebaubarkeit der Anlieger-Grundstücke ab.
Das bedeutet: wenn eine Straße sanierungsbedürftig erscheint, wird geprüft, wie umfangreich die Sanierung sein muss und wie die Kosten zu verteilen sind.
Aktualisierung des Kommunalabgabengesetzes 2019
2019 wurde das KAG überarbeitet. Informationen dazu finden Sie hier:
Und die Straßengestaltung?
Wenn eine Straßenoberfläche saniert wird, ist es auch sinnvoll zu schauen, ob es weiteren Gestaltungsbedarf gibt: Sind verkehrsberuhigende Maßnahmen wichtig? Gibt es Verbesserungsmöglichkeiten für Fahrradfahrer? Können Bäume gepflanzt werden? Sollten Parkplätze verändert werden? Kann man die Straße attraktiver gestalten?
Untersuchungsberichte
Viele Bürgerinnen und Bürger sind dem Aufruf der Stadtverwaltung gefolgt und haben sanierungsbedürftige Straßen zum Sanierungsprogramm angemeldet. Die von Bürger/-innen gemeldeten Straßen und ein Teil der Straßen auf der "Städtischen Sanierungsliste" wurden mittlerweile durch ein Ingenieurbüro untersucht. Die Berichte enthalten Aussagen zu folgenden Aspekten:
Hier finden die einzelnen Untersuchungsberichte zu den sanierungsbedürftigen Straßen
Wie angekündigt, wurde die Aggerstraße im Sinne eine "Pilotprojektes" vertieft untersucht: Um die Qualität des Straßenaufbaus prüfen und bewerten zu können, wurden Schürfe angelegt, Proben genommen und labortechnisch untersucht. Auch wurden verschiedene Sanierungsansätze thematisiert und mögliche Kosten überschlägig beziffert.
In einer weiteren Veranstaltung wurden die Grundstückseigentümer*innen insbesondere über die Änderungen des Kommunalabgabengesetzes sowie über die weitere Entwicklung der Planungsvorbereitung informiert.
Zur Erläuterung des Planungsstandes wurden die genannten Anlieger*innen im Rahmen einer Veranstaltung im Saal der Katholischen Kirche auf dem Brückberg am 01.04.2019 informiert. Die Vertreter/-innen der Stadtverwaltung erläuterten den Stand der bautechnischen Untersuchungen. Die mit einer Sanierung verbundenen Kosten wurden grob über Kennwerte ermittelt, um die finanzielle Größenordnung zu vermitteln. Der Kämmerer der Stadt Siegburg erklärte die Rechtslage zum Thema Anliegerbeiträge und vermittelte einen Eindruck zur Höhe entstehender Beiträge im Falle einer Sanierung. Nach intensiver Diskussion baten die versammelten Anlieger/-innen, die Stadt möge noch weitere Aspekte der Finanzierung und des Beitragsrechtes ermitteln.