Michaelsberg

Wohnungspolitisches Handlungskonzept

Wohnungspolitisches Handlungskonzept

Wohnungspolitisches Handlungskonzept für die Kreisstadt Siegburg

 

Die Kreisstadt Siegburg konnte als attraktive Mittelstadt in der Region Köln-Bonn in den letzten Jahren einen deutlichen Einwohnerzuwachs verzeichnen. Die gute Infrastrukturausstattung und Anbindung sowohl nach Köln und Bonn als auch nach Süden bis Frankfurt macht die Stadt als Wohnstandort attraktiv und führt zu einer hohen Nachfrage nach Wohnraum. Dieser stand eine innerhalb der Region vergleichsweise hohe Neubautätigkeit entgegen. Dennoch ist eine zunehmende Anspannung des Wohnungsmarktes festzustellen.
Die Möglichkeiten innerhalb der Stadt Siegburg zusätzlichen Wohnraum durch Neubau zu schaffen, sind durch die vorhandenen Flächenpotenziale und die im regionalen Vergleich eher geringe Stadtfläche zunehmend begrenzt. Die Einbettung in den Landschaftsraum zwischen Siegaue und Wahnbachtal bringt attraktive Naherholungsmöglichkeiten für die Siegburgerinnen und Siegburger mit sich, begrenzt aber auch die Möglichkeiten für ein weiteres Siedlungswachstum. Gleichzeitig wurden innerhalb des Siedlungsgefüges bereits zahlreiche Fläche entwickelt und die Zahl der bekannten noch realisierbaren Flächenpotenziale ist begrenzt. In welchem Umfang zukünftig neuer Wohnraum in Siegburg entstehen kann, ist daher eine zentrale Stellschraube für die zukünftige Wohnungsmarktentwicklung und für die Möglichkeit, dass sich weitere Haushalte in Siegburg niederlassen können. Das in den letzten Jahren beobachtete Bevölkerungswachstum wird sich nur fortsetzen, wenn entsprechender Wohnraum zur Verfügung steht.

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen hat der Rat der Stadt Siegburg in seiner Sitzung am 12.12.2022 die nachfolgenden 10 Punkten aus dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 17.11.2022 beschlossen. Die gutachterlichen Ausführungen zum Wohnungspolitischen Handlungskonzept wurden seitens des Stadtrates zur Kenntnis genommen. Folgende Ziele und Maßnahmen wurden daraus abgeleitet. Der angefügte Fachbeitrag des Büros Quaestio ist nur in Teilen zu beachten (Kapitel 1, 2 und 4).


Ziele und Maßnahmen:

  1. Die Stadt Siegburg sieht sich in der Pflicht, angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in der Region ihre erfolgreiche Wohnungsbaupolitik fortzusetzen. Der Bedarf lässt sich allerdings nicht allein in Siegburg befriedigen; Siegburg hat in den vergangenen Jahren einen großen Anteil geleistet; nun sind angesichts knapper Flächen keine Steigerungen mehr möglich.

  2. Angesichts der Auswirkungen auf Umwelt und Klima, auf Verkehr und Infrastrukturbedarf soll neuer Wohnungsbau auf Flächen konzentriert werden, für die ein gültiger Rechtsanspruch auf Bebauung besteht, sowie auf bereits versiegelte Flächen.

  3. Zu den im Gutachtenentwurf vorgeschlagenen Instrumenten:

    • Ein "kooperatives Baulandmodell" kann angewandt werden    (Red. Anmerkung: siehe Kap. 4.3.2)
    • mit der Zielsetzung "innerstädtisches" Grün zu schützen
    • ab 5.000 qm Geschossfläche
    • mit der Maßgabe, dass 10% der Wohnflächen mit Sozialwohnungen belegt werden
    • mit der Maßgabe, dass Neubauten mit Fotovoltaik-Anlagen auszustatten sind, Heizsysteme mit 65% regenerativer Energie zu betreiben sind.
    • Ein "strategischer kommunaler Flächenerwerb" ist im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel zu befürworten

  4. Sämtliche 21 im Entwurf aufgeführten Potentialflächen sind ungeeignet. Sie zerstören innerstädtisches Grün, Wald, Landschaftsschutzgebiete, landwirtschaftlich genutzten Raum.

  5. Die vorhandenen Bebauungspläne sind daraufhin zu sichten, ob und wo eine zusätzliche Verdichtung zum Zwecke des Wohnungsbaus - allerdings nur auf bereits versiegelten Flächen - möglich und angezeigt ist.

  6. Die vorhandenen Bebauungspläne sind daraufhin zu sichten, ob und wo zur Sicherung innerstädtischen Grüns eine Rückstufung von Bauflächen angezeigt und möglich ist. Die Verwaltung berichtet über den Arbeitsfortschritt im Planungsausschuss.

  7. Bei Bauanträgen gem. § 34 Baugesetzbuch werden diese in einer Probephase von 6 Monaten, den Obleuten der Fraktionen mit kurzen Rückäußerungen zur Kenntnisnahme gegeben, um bei Bedarf planungsrechtliche Instrumente einleiten zu können.

  8. In einer von der Stadtverwaltung zu führenden "Baupotentialliste" sollen Baulücken und sonstige Bauerweiterungspotentiale auf schon versiegeltem Boden erfasst werden. Diese Baupotentialliste dient der Übersicht über weitere Entwicklungsmöglichkeiten.

  9. Zur Förderung des Sozialwohnungsbaus soll seitens der Stadt für potentielle Bauwillige ein finanzielles Anreiz- und Unterstützungsprogramm bereit gestellt werden, in dem die Stadt das Vermietungsgeschäft oder Teilzahlungen der Miete übernimmt.

  10. Die Stadt soll ein Unterstützungsprogramm auflegen, mit dem Eigentümern von Sozialwohnungen, deren Bindungsfrist in naher Zeit ausläuft, ein finanzieller Anreiz zur Beibehaltung der Miethöhe angeboten wird.


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