Amt 32 - Amt für öffentliche Ordnung
Erreichbarkeitszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Abschleppangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen
- Baustelle einrichten
- Container anmelden
- Dauerparkgenehmigung
- Feuerwerk
- Flohmärkte
- Fluglaternen
- Gaststättengewerbe
- Gewerbe-Angelegenheiten
- Gewerberegisterauskunft
- Hunde-Angelegenheiten
- Immissionsschutz
- Lärmbelästigung
- Martinsfeuer veranstalten
- Nutzung von Drohnen im Flughafenumfeld
- Obdachlosenangelegenheit
- Osterfeuer
- Parken in Siegburg
- Parkerleichterung
- Plakatanschlag
- PsychKG
- Ratten melden
- Reisegewerbekarte beantragen
- Rückschnitt von Hecken und Bäumen (auf städtischem Grundstück)
- Sondergenehmigung
- Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
- Sterbefälle ohne Angehörige
- Straßenverkehr
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutz
- Umzüge / (Groß-)Veranstaltungen
- Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen
- Wilde Müllablagerungen
- Wildschäden
- Zwangseinweisung
- Überwachung der Streupflicht
Anmerkungen
Das Ordnungsamt ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Überwachung von Verkehrsregelungen sowie die Durchsetzung kommunaler Satzungen und Gesetze zuständig. Hiervon abzugrenzen ist das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Sieg-Kreis.
