Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Für Nutzungen des öffentlichen Straßenraums, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgehen, ist in der Regel eine Sondergenehmigung erforderlich. Dies betrifft vor allem Aktivitäten, bei denen Gehwege, Plätze oder Fahrbahnflächen zeitweise oder dauerhaft zusätzlich in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel:
- Abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend Werbezwecken dienen
- Altkleidercontainer
- Außengastronomie / Außenbewirtschaftung (Tische, Stühle und sonstige Aufbauten)
- Blumenkübel
- Bodenbesprayungen
- Carsharing-Stellplätze
- Elektrokleinteile
- Fahr‑, Schau‑ und Verkaufsgeschäfte
- Flohmärkte (inkl. Aufbauten)
- Flyer‑ und Promotionsaktionen (inkl. Gewinnspiele)
- Kundenstopper
- Litfaßsäulen, Pylone oder Uhren
- Plakatierungen
- Promotions- und Werbestände
- Stationsgebundene Verleihsysteme (z. B. Fahrräder)
- Tische und Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum
- Toiletten
- Tribünen
- Verkaufsstände und Verkaufswagen
- Verkauf von Weihnachtsbäumen
- Werbeanhänger
- Werbetafeln
Rechtsgrundlage
