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Bau-Turbo

Bau-Turbo

Rat der Stadt Siegburg beschließt Leitlinien zum "Bau-Turbo"

 

Mit dem so genannten „Bau-Turbo“ hat der Bundestag im Oktober 2025 eine umfassende Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Ziel des Gesetzespakets ist es, die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen und somit kurzfristig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Notwendigkeit von neuem Wohnraum ist auch in Siegburg vorhanden, dennoch besteht der politische Wille diese wichtige Entwicklung nachhaltig zu gestalten.

Der Rat der Stadt Siegburg hat am 09.07.2026 verbindliche Regeln für die lokale Anwendung des bundesweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, auch „Bau-Turbo“ genannt, beschlossen. Ziel ist es, mit den Leitlinien Bauvorhaben für Wohnraum schneller auf den Weg zu bringen und gleichzeitig die städtebauliche Qualität zu sichern. Diese Leitlinien schaffen klare Abläufe für alle innerhalb des Bau-Turbo Verfahrens.

Als aller erstes ein Beratungsgespräch

Potenzielle Antragstellende sind gemäß der neuen Siegburger Leitlinien verpflichtet, vor Stellung einer Bauvoranfrage und eines Bauantrags nach Bau-Turbo ein Beratungsgespräch mit dem Planungs- und Bauaufsichtsamt zu führen. In diesem Termin wird abgebstimmt, ob und unter welchen Bedingungen die Zustimmung der Gemeinde für das Bauvorhaben erteilt werden kann.

Kommt der "Bau-Turbo" für mein Bauvorhaben in Frage?

Die Quick-Check Liste:

  • Es handelt sich um ein Wohnbauvorhaben.
  • Das Vorhaben liegt in einer Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) oder gemischte Baufläche (M, MD, MI, MU, MK) dargestellt ist.
  • Die benötigten Unterlagen (aussagekräftiger Lageplan, Grundrisse, Ansichten) für ein Beratungsgespräch mit dem Planungs- und Bauaufsichtsamt liegen vor.
  • Das Vorhaben entspricht den strategischen Empfehlungen der Stadtklimaanalyse Siegburg und des Masterplan Grün.
  • Das Vorhaben liegt nicht in einem Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, gesetzlich geschütztem Biotop, Wasserschutzgebieten der Zonen I oder II, festgesetztem Überschwemmungsgebiet oder Waldfläche (gem. BWaldG).


Diese Liste ist ein erster Indikator, ob sich ihr Vorhaben potenziell für eine Befreiung gem. den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b oder 246e BauGB, Gemeinsam auch "Bau-Turbo" genannt qualifiziert. Eine genaue Einschätzung wird im Rahmen einer Beratung mit den Fachbehörden geklärt.

Veröffentlichung und Evaluierung

Die Siegburger Leitlinien wurden nach dem Ratsbeschluss hier unter "Downloads" öffentlich zugänglich gemacht. Zudem hat der Rat die Stadtverwaltung beauftragt, die Anwendung des „Bau Turbo“ in Siegburg zu evaluieren. Ein Jahr nach Einführung sollen konkrete Zahlen, Erfahrungen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft sowie mögliche Anpassungsbedarfe vorgestellt werden.


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