Gleichstellung
- ein Verfassungsauftrag
- ein Verfassungsauftrag
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz)
Im Grundgesetzt ist sie verankert - die Umsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer.
Daraus ergibt sich der staatliche Auftrag, diese Chancengleichheit in allen Lebensbereichen aktiv zu fördern.
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet auch die Kommunen, aktiv zur Gleichstellung beizutragen und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Siegburg unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Verfassungsauftrags und bringt gleichstellungsrelevante Themen in Entscheidungsprozesse ein.
Sie stärkt das Bewusstsein für Gleichstellung und arbeitet an strukturellen Veränderungen. Mit Strategien und Konzepten auf kommunaler Ebene trägt sie dazu bei, dass Gleichstellung im öffentlichen und privaten Leben selbstverständlich wird.
Ziele der Gleichstellungsarbeit:
Um diese Ziele zu erreichen, engagiert sich die Gleichstellungsbeauftragte konkret innerhalb der Stadtverwaltung durch:
außerhalb der Stadtverwaltung durch:
Ganz gleich, ob Sie Probleme in der Partnerschaft oder im Job haben oder in finanziellen Schwierigkeiten sind - in Notlagen können Sie Hilfe und professionelle Beratung erhalten.
Polizeinotruf: 110
Fachberatungsstelle Frauenzentrum Troisdorf e.V.
Frauenzentrum Bad Honnef / Königswinter
Frauenhaus Troisdorf
Frauenhaus des Rhein-Sieg-Kreises
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn