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Gleichstellung

- ein Verfassungsauftrag

 

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz)

Im Grundgesetzt ist sie verankert - die Umsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer.

Daraus ergibt sich der staatliche Auftrag, diese Chancengleichheit in allen Lebensbereichen aktiv zu fördern.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet auch die Kommunen, aktiv zur Gleichstellung beizutragen und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Siegburg unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Verfassungsauftrags und bringt gleichstellungsrelevante Themen in Entscheidungsprozesse ein.

Sie stärkt das Bewusstsein für Gleichstellung und arbeitet an strukturellen Veränderungen. Mit Strategien und Konzepten auf kommunaler Ebene trägt sie dazu bei, dass Gleichstellung im öffentlichen und privaten Leben selbstverständlich wird.

Ziele der Gleichstellungsarbeit:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Gleichwertige Anerkennung von Erwerbs- und Sorgearbeit
  • Mehr Frauen in Führungspositionen
  • Gleichberechtigte Partnerschaft in Familie, Beruf und Gesellschaft
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensbereichen
  • Stärkung eines selbstbestimmten Lebens für Mädchen und Frauen
  • Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt


Um diese Ziele zu erreichen, engagiert sich die Gleichstellungsbeauftragte konkret innerhalb der Stadtverwaltung durch:

  • Beratung der Verwaltung zu allen Gleichstellungsfragen
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans
  • Beteiligung an personellen Maßnahmen (z.B. Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren)
  • Mitwirkung bei organisatorischen und sozialen Maßnahmen


außerhalb der Stadtverwaltung durch:

  • Initiierung und Begleitung von Projekten (z.B. zur Berufsorientierung und zum Wiedereinstieg)
  • Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten zu aktuellen frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen
  • Beratung bei Fragen zu Gleichstellung, Diskriminierung und Gewalt
  • Vermittlung an spezialisierte Beratungsstellen und Hilfsangeboten in Konflikt- und Krisensituationen
  • Netzwerkarbeit im Rhein-Sieg-Kreis
  • Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, -verbänden und -gruppen auf Landes- und Bundesebene
  • Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Informationen

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