Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Inanspruchnahme von Halteverbotszonen (z. B. im Rahmen eines Umzugs), Gehwegen oder Fahrbahnflächen für bauliche oder sonstige Zwecke gilt als Sondernutzung. Dazu zählt unter anderem die Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Abfallcontainern, Kränen, Hubliften, die Lagerung von Baustoffen sowie die Nutzung von Lagerflächen oder technischen Hilfsmitteln. Die Sondernutzung ist mindestens 14 Tage vor Inanspruchnahme schriftlich zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Kosten
Genehmigungen sind gebührenpflichtig.
