Michaelsberg

Ab 1. März 2027

Siegburg. Ab dem 1. März 2027 sind die E-Tretroller den Fahrrädern rechtlich gleichgestellt. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung will es so. Für Siegburg stellt sich die Frage, wie man fortan den Verkehr der beiden Fortbewegungsmittel in der Fußgängerzone, die derzeit für Räder freigegeben und für E-Scooter gesperrt ist, organisiert.
Der Mobilitätsauschuss kam gestern Abend zu einer Entscheidung. Ab dem 1. März 2027 wird das Radfahren - und damit dann auch die E-Rollernutzung - nicht mehr 24 Stunden am Tag, sondern im Zeitfenster zwischen 18.30 und 11 Uhr erlaubt. Das hat zwei gute Gründe: Abends ist die Passantenfrequenz zumeist niedriger, morgens beziehungsweise vormittags ist die Fußgängerzone ohnehin für anliefernde Lkw geöffnet. 
Die 18.30-bis-11-Uhr-Erlaubnis wird ausnahmslos an allen Tagen gelten. Die Politik will in den nächsten Monaten außerdem über die räumliche Ausdehnung des Regelungsgebiets an den Rändern der Fußgängerzone beraten. 
Hier zur Aufzeichnung der gestrigen Sitzung.

Siegburg. Ab dem 1. März 2027 sind die E-Tretroller den Fahrrädern rechtlich gleichgestellt. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung will es so. Für Siegburg stellt sich die Frage, wie man fortan den Verkehr der beiden Fortbewegungsmittel in der Fußgängerzone, die derzeit für Räder freigegeben und für E-Scooter gesperrt ist, organisiert.

Der Mobilitätsauschuss kam gestern Abend zu einer Entscheidung. Ab dem 1. März 2027 wird das Radfahren - und damit dann auch die E-Rollernutzung - nicht mehr 24 Stunden am Tag, sondern im Zeitfenster zwischen 18.30 und 11 Uhr erlaubt. Das hat zwei gute Gründe: Abends ist die Passantenfrequenz zumeist niedriger, morgens beziehungsweise vormittags ist die Fußgängerzone ohnehin für anliefernde Lkw geöffnet. 

Die 18.30-bis-11-Uhr-Erlaubnis wird ausnahmslos an allen Tagen gelten. Die Politik will in den nächsten Monaten außerdem über die räumliche Ausdehnung des Regelungsgebiets an den Rändern der Fußgängerzone beraten. 

Hier zur Aufzeichnung der gestrigen Sitzung. 

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