Der Mobilitätsauschuss kam gestern Abend zu einer Entscheidung. Ab dem 1. März 2027 wird das Radfahren - und damit dann auch die E-Rollernutzung - nicht mehr 24 Stunden am Tag, sondern im Zeitfenster zwischen 18.30 und 11 Uhr erlaubt. Das hat zwei gute Gründe: Abends ist die Passantenfrequenz zumeist niedriger, morgens beziehungsweise vormittags ist die Fußgängerzone ohnehin für anliefernde Lkw geöffnet.
Die 18.30-bis-11-Uhr-Erlaubnis wird ausnahmslos an allen Tagen gelten. Die Politik will in den nächsten Monaten außerdem über die räumliche Ausdehnung des Regelungsgebiets an den Rändern der Fußgängerzone beraten.
Hier zur Aufzeichnung der gestrigen Sitzung.

