Zwei Ausschüsse kümmerten sich in dieser Woche um die Problematik. Mittwoch der Planungsausschuss, gestern der für die soziale Stadt. In beiden Gremien kam man überein, dass sich Verwaltung und Politik zu Workshops treffen, an deren Ende eine Satzung zum Wohnraumschutz in Siegburg stehen kann, nicht stehen muss. Die Sache ist nämlich durchaus diffizil. Wie wird eine solche Satzung ausformuliert? Worauf liegt der Fokus - neben den Plattformvermietung tragen längere Leerstände gleichermaßen zur Reduzierung des Angebots bei. Reichen die Kapazitäten der Verwaltung bei der Umsetzung einer entsprechenden Regelung? Involviert sind das Baudezernat und das Amt für Senioren, Wohnen und Soziales.
Blick über den Rhein: Bonn hat eine entsprechende Satzung verabschiedet, mit der sich die Siegburger Verwaltung bereits intensiv auseinandersetzte. Zielrichtung war schwerpunktmäßig der globale Medizintourismus in den Sommermonaten, der Kurzzeitvermietungen zum lukrativen Geschäft machte.
Den Überlegungen zugrunde liegt das Wohnraumstärkungsgesetz, das NRW-Kommunen seit 2021 Instrumente an die Hand gibt, für mehr Wohnraum zu sorgen und damit die rasante Mietpreisentwicklung zu drosseln.

