Die Untersuchung ergab, dass ein Verzicht auf die Tiefgarage unter dem Haufeld möglich ist. Die notwendigen Stellplätze können in der kürzlich eröffneten Hochgarage zur Verfügung gestellt werden. Positiver Nebeneffekt wäre, dass die verlorengegangene Zeit wenigstens ein gutes Stück weit wieder aufgeholt wird.
Grundlegende Voraussetzung ist, dass die zugesagte Projektförderung durch das Land NRW nicht in Frage steht, wenn der unterirdische Parkraum entfällt. Der Verwaltungsrat der Stadtbetriebe hat nun die Stadtbetriebe beauftragt, die geänderten Planungen weiterzuverfolgen und die finalen Klärungen mit dem Fördergeber herbeizuführen. Sobald diese Klärung erreicht ist, kann mit einem Beginn der Abbrucharbeiten voraussichtlich zeitnah begonnen werden.
Hier zu den Hintergründen des Großvorhabens und zur Aufzeichnung der Sitzung.

