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Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Vorläufigen Personalausweis beantragen – bei sofortigem Bedarf, wenn der reguläre Personalausweis nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Hinweis: Mit einem vorläufigen Personalausweis kann nicht in jedes Land eingereist werden. Aktuelle Einreisebestimmungen erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
So läuft es
- Termin sichern.
- Persönlich erscheinen.
- Antrag aufnehmen.
- Vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort erhalten (Ausgabe am selben Tag, wenn alles vorliegt).
Hinweise vorab
- Persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
- Unter 16 Jahren: mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Für die Aushändigung ist die Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Wichtig: Seit dem 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital übermittelte, biometrietaugliche Passfotos akzeptiert. Papierfotos können nicht mehr verwendet werden. Die Fotos können Sie von einem registrierten Fotodienstleister oder direkt im Bürgerservice der Stadt Siegburg (Gebühr: 6,00 Euro) erstellen lassen.
Immer mitbringen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass.
- Ohne Ausweisdokument: Geburtsurkunde im Original.
Wenn zutreffend
- Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Anzeige.
- Unter 16 Jahren: ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung.
- Bei Titeln: Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis.
Kosten
Gebühren
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Passfoto vor Ort: 6,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Ausgabe am selben Tag, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
