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Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen – ermöglicht verschiedene Parkerleichterungen nach § 46 StVO, u. a. die Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen, Befreiung von Parkgebühren sowie befristetes Parken in eingeschränkten Halteverbotszonen und Anwohnerbereichen. Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Voraussetzung
Im Schwerbehindertenausweis muss eines der folgenden Merkmale eingetragen sein: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (blind).
Rechtsgrundlage
- § 46 StVO
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen
- Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes.
- Personalausweis.
- Lichtbild.
