Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Im Januar 2023 trat erstmals ein qualifizierter Mietspiegel für Siegburg in Kraft. Damit er seine Gültigkeit behält, wurde er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen an die Marktentwicklung angepasst und fortgeschrieben. Die Anerkennung des Mietspiegels in Sinne des § 558 d BGB erfolgte am 15.10.2024 durch den Mieterbund Bonn / Rhein-Sieg / Ahr e.V. und den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein für Siegburg und Umgebung e.V. Der Mietspiegel gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026.
Zur Erstellung des neuen Mietspiegels, gültig ab dem 1. Januar 2027, wurden am 6. April 2026 Fragebögen an 3.500 zufällig ausgewählte Haushalte versendet. Die Rückmeldung kann bis Mittwoch, 6. Mai, wahlweise über einen Fragebogen in Papierform oder digital über ein Onlineformular erfolgen. Weitere Details finden Sie im Newsletter-Artikel vom 22.04.2026.
Der Mietspiegel dient allen Akteuren des Mietwohnungsmarktes als Orientierungsrahmen und stellt das Mietpreisgefüge transparent dar. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, der den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Mieten zu vereinbaren sowie dazu beitragen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.
Der Mietspiegel, das Straßenverzeichnis sowie ein Online-Mietenberechner stehen Ihnen zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung. Die Broschüre und das Straßenverzeichnis können Sie als Broschüre im PDF-Format herunterladen (s. unten). Über den Online-Mietenberechner können Sie auf der Basis dieser Daten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen und das Ergebnis ausdrucken (s. oben Online-Dienst "Mietspiegelrechner 2025").
