Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Auskunft über die Meldedaten einer anderen Person beantragen – online, persönlich oder schriftlich.
Einfache Melderegisterauskunft
Jede Person kann über eine Dritte Auskunft beantragen. Dafür müssen mindestens Familienname, Vorname, letzte bekannte Siegburger Anschrift sowie Geburtsdatum angegeben werden. Die Auskunft enthält Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse möglich, z. B. durch Zahlungsbefehl, Vollstreckungsbescheid oder sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen (Verträge, Gerichtsurteile etc.). Zusätzlich können Geburtsdaten, frühere Namen, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdaten, gesetzliche Vertreter sowie Sterbedaten mitgeteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Wenn zutreffend
- Nachweis über berechtigtes Interesse (nur bei erweiterter Auskunft).
Kosten
Gebühren
- Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Die Gebühr wird auch für eine negative Auskunft erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Überweisung (nur bei schriftlichen Anfragen – nach Erhalt der Auskunft auf das angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck)
Bearbeitungsdauer
Schriftliche Anfragen werden in der Regel noch am Eingangstag bearbeitet.
