Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Jugendliche müssen vor Beginn einer Ausbildung eine Jugendschutzuntersuchung beim Arzt durchführen lassen. Dafür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der online beantragt werden kann.
Die Jugendschutzuntersuchung gilt 2 Jahre lang.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen
- Ausweisdokument.
