Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Wohnsitz in Siegburg abmelden – persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person. Eine postalische Abmeldung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Hinweis vorab: Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich nicht abmelden. Die Anmeldung beim neuen Wohnsitz löst die automatische Abmeldung in Siegburg aus.
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
- Wegzug ins Ausland.
- Auflösung eines Nebenwohnsitzes.
- Entfall eines festen Wohnsitzes.
Fristen
Die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug vorzunehmen. Bei Wegzug ins Ausland kann sie bereits eine Woche vor dem Auszug erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Immer mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass; ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
- Bei Abmeldung im Familienverband: Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen; fehlen diese, Geburtsurkunden im Original (ausländische Urkunden mit anerkannter Übersetzung).
Wenn zutreffend
- Vollmacht sowie Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person (bei Vertretung).
Kosten
Gebührenfrei.
