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Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Fischereischein beantragen – Voraussetzung für die Ausübung der Fischerei. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Welche Scheine gibt es?
Fischereischein (ab 14 Jahren)
- Vor der Ausstellung muss die Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises abgelegt werden.
- Erhältlich als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.
Jugendfischereischein (10 bis unter 16 Jahre)
- Keine Fischereiprüfung erforderlich.
- Fischerei nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein erlaubt.
- Nur als Jahresfischereischein erhältlich.
Sonderfischereischein
- Für Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können – Fischerei ebenfalls nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein.
- Erhältlich als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.
- Auch für Personen, die nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – in diesem Fall nur als Jahresfischereischein.
Hinweis: Bei Fragen zur Fischereiprüfung wenden Sie sich direkt an den Rhein-Sieg-Kreis.
Erforderliche Unterlagen
Erstantrag
- Personalausweis oder Reisepass (ohne Ausweisdokument: Geburtsurkunde im Original).
- Passfoto.
- Nachweis der Fischereiprüfung im Original (nur beim regulären Fischereischein).
- Ggf. Vollmacht.
Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass (ohne Ausweisdokument: Geburtsurkunde im Original).
- Alter Fischereischein.
- Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist).
- Ggf. Vollmacht.
Kosten
Gebühren
- Jahresfischereischein: 16,00 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
