Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Beglaubigung von Dokumenten beantragen.
Was wird wo beglaubigt?
Bürgerservice
- Ablichtungen, Ausweisdokumente, Pläne, Zeichnungen, Zeugnisse und ähnliche Dokumente.
Standesamt
- Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden können nicht im Bürgerservice beglaubigt werden. Zuständig ist das Standesamt, das die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.
Notar
- Öffentliche Beglaubigungen sind ausschließlich durch einen Notar möglich.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen
- Originaldokument sowie eine Kopie davon.
- Personalausweis oder Reisepass.
Kosten
Gebühren
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 Euro je Seite, ab der 10. Seite 24,00 Euro je angefangene halbe Stunde.
- Beglaubigung von Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, Zeugnissen etc.: 4,20 Euro pro Dokument, ab dem 5. Dokument 24,00 Euro je angefangene halbe Stunde.
Zahlungsmöglichkeiten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
