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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wer ist berechtigt?
Von der Ausweispflicht kann befreit werden, wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung über einen Pflegegrad verfügt.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Pflegegrad (vom medizinischen Dienst oder der Krankenkasse).
- Vollmacht zur Befreiung von der Ausweispflicht (Original) oder Bestallungsurkunde (Original).
- Ausweis der antragstellenden Person.
- Ausweis der bevollmächtigten Person.
