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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wer ist berechtigt?
Von der Ausweispflicht kann befreit werden, wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung über einen Pflegegrad verfügt. Die Höhe des Pflegegrades spielt dabei keine Rolle.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Mitzubringen
- Nachweis über den Pflegegrad (vom medizinischen Dienst oder der Krankenkasse).
- Vollmacht zur Befreiung von der Ausweispflicht (Original) oder Bestallungsurkunde (Original).
- Ausweis der antragstellenden Person.
- Ausweis der bevollmächtigten Person.
