Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Widerspruch gegen die Weitergabe persönlicher Meldedaten einlegen – jederzeit und ohne Angabe von Gründen, online oder persönlich im Bürgerservice. Der Widerspruch kann ebenso jederzeit wieder aufgehoben werden.
Gegen welche Übermittlungen kann Widerspruch eingelegt werden?
- Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften – ausgenommen ist die Übermittlung für Zwecke der Kirchensteuer.
- Weitergabe an Adressbuchverlage.
- Weitergabe an Parteien und ähnliche Organisationen.
- Weitergabe bei Alters- oder Ehejubiläen.
Rechtsgrundlage
Kosten
Gebührenfrei.
