Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Worum geht es?
Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) in Siegburg anmelden – persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person. Die vorwiegend genutzte Wohnung gilt als Hauptwohnung, alle weiteren als Nebenwohnungen. Eine postalische Anmeldung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Hinweis: Bei Bezug einer Nebenwohnung in Siegburg besteht Anmeldepflicht binnen zwei Wochen. Es wird ggf. Zweitwohnungssteuer erhoben – ein entsprechendes Merkblatt ist beim Bürgerservice erhältlich.
Erforderliche Unterlagen
Immer mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass; ggf. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
- Bei Anmeldung im Familienverband: Ausweisdokumente aller einziehenden Personen; fehlen diese, Geburtsurkunden im Original (ausländische Urkunden mit anerkannter Übersetzung).
- Wohnungsgeberbestätigung – ohne diese ist eine Anmeldung nicht möglich. Eigentümerinnen und Eigentümer füllen die Bestätigung selbst aus, dies kann auch vor Ort im Bürgerservice erfolgen.
Wenn zutreffend
- Vollmacht sowie Ausweis der vollmachtgebenden Person und Ausweis der bevollmächtigten Person (bei Vertretung).
Kosten
Gebührenfrei
