Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wann kann eine Auskunftssperre beantragt werden?
Bei Gefährdung von
- Leben,
- Gesundheit,
- persönlicher Freiheit oder
- ähnlich schutzwürdigen Interessen
kann eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen werden.
Hinweis: Die Entscheidung erfolgt einzelfallabhängig. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice ist erforderlich.
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Eintragung ist gebührenfrei.
