Bei allen Neu- und Umbauten von Verkehrsanlagen werden die aktuellen Standards für Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit angewandt. Dazu gehört bei Fußgängerüberwegen eine DIN-gerechte Beleuchtung, die Fußgänger aus Sicht des Kfz-Verkehrs seitlich anstrahlt. Zudem finden auch die besonderen Belange von Menschen mit Einschränkungen Beachtung.
Die auf dem Foto zu sehenden hellen und dunklen Steine sowie die sogenannten "taktilen Bodenindikatoren" (reliefierte Noppen- und Rippenplatten) gehören zum Blindenleitsystem, das Menschen mit Seheinschränkungen und Blinden eine sichere Führung zur Querungsstelle und über die Fahrbahn bietet. Die starken Kontraste sind gut zu erkennen, mit dem Blindenstock oder den Füßen kann der sichere Weg ertastet werden. Damit das zuverlässig und sicher funktioniert, müssen diese Bereiche bitte zu jeder Zeit frei von Hindernissen gehalten werden. Für das Passieren der Fahrbahn ist es unerlässlich, dass Seheingeschränkte auch den Bordstein erkennen können. Dafür ist ein kontrastreicher und deutlich - also mindestens drei Zentimeter - angehobener Bordstein notwendig.
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, die auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, oder für Eltern mit Kinderwagen ist jede Bodenunebenheit ein potenzielles Hindernis. Für diese sollten Bordsteine möglichst auf "Nullniveau" abgesenkt werden. Eine entsprechende Absenkung ermöglicht den Übergang für diese Personengruppe auf der anderen Hälfte des umgebauten Bordsteins.

